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OFB Rhade

Autor Hermann Brütt

dieses Ortsfamilienbuch umfasst 1942 Familien

und wurde zuletzt am 14.05.2018 aktualisiert


Ortsfamilienbuch Rhade

Die Spuren menschlicher Besiedlungen reichen im Kirchspiel RHADE bis in die mittlere Steinzeit zurück. Fundstücke aus der Gemarkung der Börde Rhade datieren allerdings erst aus der jüngeren Steinzeit. In der Bronzezeit war die Gegend von Germanen besiedelt. Sie bestatteten ihre Toten in Hügelgräbern, diese finden sich in der gesamten Börde Rhade. Urnenfunde zeigen, dass auch in den folgenden Jahrhunderten hier Menschen gelebt haben und ihre Toten hier bestatteten.

Für die folgenden eineinhalb Jahrtausende gibt es keine weiteren Funde oder Aufzeichnungen. Die Entstehung Rhades ist nicht eindeutig nachzuweisen. Der Ortsname deutet vielleicht auf eine Rodung hin. Die schriftliche Überlieferung setzt erst im 13. Jahrhundert wieder ein. Hier wird in einer Urkunde „Thietmarus de Rothe“ erwähnt. Er gehörte dem Adelsgeschlecht von Rhade an. Sie hatten ihren Sitz in Rhade und nannten sich „von Rhade“. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts gaben sie ihre Edelfreiheit auf. Die Burg Rhade wurde 1325 „niedergelegt“ und die von Rhade wurden aus dem Erzstift Bremen vertrieben. Dem in der Nähe von Rhade, auf der Seeburg im Karlshöfener See ansässigen Adelsgeschlecht von Issendorff gelang es, nach Abzug der Herren von Rhade eine eigene kleine Herrschaft aufzubauen; es entstand das „adelige Gericht Hanstedt“ oder die „Börde Rhade“. Im 17. Jahrhundert nahm ein von Issendorff in Hanstedt einen Meierhof und errichtete dort seinen Wohnsitz. Das Gut Hanstedt war entstanden.

Die von Issendorf übten in der Börde Rhade mit den Dörfern Rhade, Hanstedt, Rhadereistedt und über die Höfe Mühlo, Balkenwede und Ehebrock die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit aus, während für das Dorf Glinstedt die Gerichtsbarkeit dem Amt Ottersberg zugestanden wurde. Die bereits im 13. Jahrhundert erwähnte Kapelle in Rhade wird zur Pfarrkirche von Rhade für die Dörfer Rhade, Hanstedt, Rhadereistedt, Glinstedt und Karlshöfen und für die einstelligen Höfe Mühlo, Balkenwede und Ehebrock.

Bis in das 19. Jahrhundert hinein gehörten Grund und Boden nicht den ansässigen Bauern. Es gehörte Großgrundbesitzern, den Adeligen oder der Kirche. Die Grundherren überließen den Bauern das Land und erhielten dafür Abgaben in Form von Naturalien oder Diensten. Wurde das Land gut bewirtschaftet, war das „Meierrecht“ vererbbar. Diese Rechtsform hielt sich bis ins 19. Jahrhundert.

Bemerkungen / Quellen:

  • Taufen Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747 – 1750

  • Heiraten Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747 - 1750

  • Tote Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747 – 1750

  • Hanstedt und die Börde Rhade im Landkreis Rotenburg (Wümme) von Elfriede Bachmann

  • Rhade Ortschronik von Hans Gerdes

  • 800 Jahre Dorf Rhade

Mein ganz besonderer Dank gilt auch hier wieder Herrn Wilhelm Kranz. Er stellte mir seine in mühevoller Kleinarbeit erstellten Register des Ksp. Rhade zur Verfügung. Wenn man diese Menge an Aufzeichnungen sieht, ist erst zu ermessen, welcher Zeitaufwand nötig war, um diese Register zu erstellen. Auch Heike Heins aus Bremervörde muss wieder erwähnt werden, ihr Datenbestand scheint einfach unerschöpflich Das OFB ist noch nicht vollständig, wird aber ständig ergänzt und fortgeführt. Gerne bin ich bereit, Fragen zu beantworten.

Hermann Brütt im August 2014




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