Ortsfamilienbuch
Rhade
Die
Spuren menschlicher Besiedlungen reichen im Kirchspiel RHADE bis in
die mittlere Steinzeit zurück. Fundstücke aus der Gemarkung
der Börde Rhade datieren allerdings erst aus der jüngeren
Steinzeit. In der Bronzezeit war die Gegend von Germanen besiedelt.
Sie bestatteten ihre Toten in Hügelgräbern, diese finden
sich in der gesamten Börde Rhade. Urnenfunde zeigen, dass auch
in den folgenden Jahrhunderten hier Menschen gelebt haben und ihre
Toten hier bestatteten.
Für
die folgenden eineinhalb Jahrtausende gibt es keine weiteren Funde
oder Aufzeichnungen. Die Entstehung Rhades ist nicht eindeutig
nachzuweisen. Der Ortsname deutet vielleicht auf eine Rodung hin. Die
schriftliche Überlieferung setzt erst im 13. Jahrhundert wieder
ein. Hier wird in einer Urkunde „Thietmarus de Rothe“
erwähnt. Er gehörte dem Adelsgeschlecht von Rhade an. Sie
hatten ihren Sitz in Rhade und nannten sich „von Rhade“.
Gegen Ende des 13. Jahrhunderts gaben sie ihre Edelfreiheit auf. Die
Burg Rhade wurde 1325 „niedergelegt“ und die von Rhade
wurden aus dem Erzstift Bremen vertrieben. Dem in der Nähe von
Rhade, auf der Seeburg im Karlshöfener See ansässigen
Adelsgeschlecht von Issendorff gelang es, nach Abzug der Herren von
Rhade eine eigene kleine Herrschaft aufzubauen; es entstand das
„adelige Gericht Hanstedt“ oder die „Börde
Rhade“. Im 17. Jahrhundert nahm ein von Issendorff in Hanstedt
einen Meierhof und errichtete dort seinen Wohnsitz. Das Gut Hanstedt
war entstanden.
Die
von Issendorf übten in der Börde Rhade mit den Dörfern
Rhade, Hanstedt, Rhadereistedt und über die Höfe Mühlo,
Balkenwede und Ehebrock die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit aus,
während für das Dorf Glinstedt die Gerichtsbarkeit dem Amt
Ottersberg zugestanden wurde. Die bereits im 13. Jahrhundert erwähnte
Kapelle in Rhade wird zur Pfarrkirche von Rhade für die Dörfer
Rhade, Hanstedt, Rhadereistedt, Glinstedt und Karlshöfen und für
die einstelligen Höfe Mühlo, Balkenwede und Ehebrock.
Bis
in das 19. Jahrhundert hinein gehörten Grund und Boden nicht den
ansässigen Bauern. Es gehörte Großgrundbesitzern, den
Adeligen oder der Kirche. Die Grundherren überließen den
Bauern das Land und erhielten dafür Abgaben in Form von
Naturalien oder Diensten. Wurde das Land gut bewirtschaftet, war das
„Meierrecht“ vererbbar. Diese Rechtsform hielt sich bis
ins 19. Jahrhundert.
Bemerkungen
/ Quellen:
Taufen
Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747
– 1750
Heiraten
Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747
- 1750
Tote
Rhade 1715 – 1875 mit den Lücken 1727 – 1745, 1747
– 1750
Hanstedt
und die Börde Rhade im Landkreis Rotenburg (Wümme) von
Elfriede Bachmann
Rhade
Ortschronik von Hans Gerdes
800
Jahre Dorf Rhade
Mein
ganz besonderer Dank gilt auch hier wieder Herrn Wilhelm Kranz. Er
stellte mir seine in mühevoller Kleinarbeit erstellten Register
des Ksp. Rhade zur Verfügung. Wenn man diese Menge an
Aufzeichnungen sieht, ist erst zu ermessen, welcher Zeitaufwand nötig
war, um diese Register zu erstellen. Auch Heike Heins aus Bremervörde
muss wieder erwähnt werden, ihr Datenbestand scheint einfach
unerschöpflich Das OFB ist noch nicht vollständig, wird
aber ständig ergänzt und fortgeführt. Gerne bin ich
bereit, Fragen zu beantworten.
Hermann Brütt im August 2014
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